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   VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612   

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VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612 (https://dejure.org/2014,17433)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.01.2014 - B 2 K 13.612 (https://dejure.org/2014,17433)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - B 2 K 13.612 (https://dejure.org/2014,17433)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 24.06.2002 - 26 CS 02.636
    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Für die Beurteilung, ob von den streitigen Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, bietet mangels normativer Vorgaben die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm vom 26.08.1998) - eine geeignete Beurteilungsgrundlage, denn die Rechtsprechung hat die darin enthaltenen Richtwerte sowie Mess- und Rechenverfahren als geeignet angesehen, den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen bei der Beurteilung von Windenergieanlagen gerecht zu werden und diese zutreffend regelhaft nachzuvollziehen (vgl. BayVGH vom 24.06.2002 - Az. 26 CS 02.636).

    Infolge der Fixierung des Immissionsniveaus und der damit einhergehenden verbindlichen Konkretisierung der Schutzbedürftigkeit der Nutzung im Einwirkungsbereich kann die Quantifizierung der Grenzwerte nicht bestritten werden, sondern allenfalls deren Einhaltung (BayVGH vom 24.06.2002, Az. 26 CS 02.636).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Zweitens muss sich die Tierart häufig - sei es zur Nahrungssuche oder beim Zug - im Gefährdungsbereich des Vorhabens aufhalten (vgl. BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 12.10).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    In der Rechtsprechung und der Literatur wird die Auffassung hierzu vertreten, Belange des Denkmalschutzes stünden einem Vorhaben nicht erst dann entgegen, wenn das Vorhaben das Denkmal geradezu zerstöre, sondern schon dann, wenn das Außenbereichsvorhaben den landschaftsprägenden Eindruck eines benachbarten Baudenkmals störe, was wiederum dann anzunehmen ist, wenn die besondere künstlerische, geschichtliche oder städtebauliche Bedeutung des Baudenkmals durch das Außenbereichsvorhaben geschmälert werde (vgl. BayVGH vom 18.7.2013 - 22 B 12.1741).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Die Erreichbarkeit in der Bauphase ist keine Frage der rechtlichen Zulässigkeit, sondern der tatsächlichen Realisierbarkeit des Vorhabens (vgl. BayVGH vom 21.01.2013 Az. 22 CS 12.2297).
  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Auch vor diesem Hintergrund eines statistisch in keiner Weise belegten besonderen Kollisionsrisikos verstößt ein uneingeschränkter Anlagenbetrieb nicht gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot (vgl. VG Hannover vom 22.11.2012, Az. 12 A 2305/11 RdNr. 57).
  • OLG München, 14.08.2012 - 27 U 3421/11

    Unterlassungsansprüche von Grundstückseigentümern hinsichtlich des Betriebs einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Bei diesen Schallprognosen seien ferner die erst am 14.08.2012 ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts München (vgl. Az. 27 U 3421/11 und 27 U 50/12), die sich u.a. mit der Impulshaltigkeit von Windkraftanlagen befassen würden, zu beachten.
  • OLG München, 14.08.2012 - 27 U 50/12

    Nachbarrecht - Windkraftanlagen > 45dB müssen nicht geduldet werden!

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Bei diesen Schallprognosen seien ferner die erst am 14.08.2012 ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts München (vgl. Az. 27 U 3421/11 und 27 U 50/12), die sich u.a. mit der Impulshaltigkeit von Windkraftanlagen befassen würden, zu beachten.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Wird aber - wie hier - das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, sind auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin im Fall des § 35 BauGB, der hier vorliegt (wird ausgeführt), nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung dessen Voraussetzungen in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.5.2010 Az. 4 C 7.09 und vom 1.7.2010 Az. 4 C 4.08).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Wird aber - wie hier - das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, sind auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin im Fall des § 35 BauGB, der hier vorliegt (wird ausgeführt), nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung dessen Voraussetzungen in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.5.2010 Az. 4 C 7.09 und vom 1.7.2010 Az. 4 C 4.08).
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612
    Bei einem solchen Abstand treten nämlich die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage soweit in den Hintergrund, dass ihnen in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnnutzung (mehr) zukommt (vgl. BayVGH vom 29.05.2009 Az. 22 B 08.1785).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 12 LA 174/12

    Ablehnung von Beweisanträgen durch das VG i.R.d. Genehmigung für die Errichtung

  • VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 11 K 11.01921

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Derartige Maßnahmen entsprechen dem gegenwärtigen Stand der Technik und werden in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen, um die dauerhafte Tragfähigkeit der artenschutzrechtlichen Prognose der Genehmigungsbehörde zu überprüfen (OVG Lüneburg, B.v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 - juris Rn. 10; VG Bayreuth, U.v. 23.1.2014 - B 2 K 13.612 - juris Rn. 100).

    Vielmehr bedarf es hierfür des Nachweises regelmäßiger Aufenthalte, die die Tötungswahrscheinlichkeit signifikant erhöhen (BVerwG, U.v. 14.7.2011 - 9 A 12/10 - juris Rn. 99; VG Bayreuth, U.v. 23.1.2014 - B 2 K 13.612 - juris Rn. 101).

  • VG Saarlouis, 02.03.2017 - 5 L 94/17

    Klage einer Standortgemeinde, deren Einvernehmen ersetzt wurde, gegen

    Auch die optische Gewöhnungsbedürftigkeit einer Anlage sei allein nicht geeignet, das Landschaftsbild zu beeinträchtigen.(BVerwG; Urteil vom 18.03.2003 - 4 B 7.03 -, juris Rn. 5) Ebenso reichten "nur nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes regelmäßig nicht aus, damit Windkraftanlagen unzulässig" seien.(VG Bayreuth, Urteil vom 23.01.2014 - B 2 K 13.612 -, juris Rn. 109) Nach der Landschaftsbildanalyse vom 16.06.2016 habe die Landschaftsform im Untersuchungsgebiet wegen der stark landwirtschaftlich geprägten Ausstattung und der resultierenden fehlenden Naturnähe und Vielfalt wegen des geringen Eigenarterhalts einen eher geringen ästhetischen Erhaltungswert.(Seite 20 der Landschaftsbildanalyse vom 16.06.2016 (Ordner 2.3 Register 8.4)) Das dürfte auch für den Erholungswert gelten.

    Auch die optische Gewöhnungsbedürftigkeit einer Anlage ist allein nicht geeignet, das Landschaftsbild zu beeinträchtigen.(BVerwG; Urteil vom 18.03.2003 - 4 B 7.03 -, juris Rn. 5) Ebenso reichen "nur nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes regelmäßig nicht aus, damit Windkraftanlagen unzulässig" sind.(VG Bayreuth, Urteil vom 23.01.2014 - B 2 K 13.612 -, juris Rn. 109) Nach der Landschaftsbildanalyse vom 16.06.2016 hat die Landschaftsform im Untersuchungsgebiet wegen der stark landwirtschaftlich geprägten Ausstattung und der resultierenden fehlenden Naturnähe und Vielfalt wegen des geringen Eigenarterhalts einen geringen ästhetischen Erhaltungswert.(Seite 20 der Landschaftsbildanalyse vom 16.06.2016 (Ordner 2.3 Register 8.4)) Für den Erholungswert kann insoweit nichts anderes gelten.

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

    Zutreffend führt hierzu z. B. auch aus das VG Bayreuth (U. v. 23.1.2014, B 2 K 13.612): Der Begriff der Erschließung in § 35 Abs. 1 BauGB stellt nicht auf die zur Errichtung des geplanten Vorhabens erforderlichen Fahrzeugbewegungen, sondern erst auf das durch die Nutzung des fertiggestellten Vorhabens verursachte Verkehrsaufkommen ab; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Erschließung bereits dann gesichert, wenn die Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des Bauwerks funktionstüchtig angelegt ist.
  • VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 247/15
    Ist im Fall der aufsichtlichen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens diese Ersetzung aber rechtswidrig, ist die von der Gemeinde erhobene Anfechtungsklage gegen die erteilte Genehmigung unter Ersetzung des Einvernehmens schon deshalb begründet, weil dann das erforderliche Einvernehmen fehlt (vgl. zum Ganzen: VG Bayreuth, Urt. v. 23.01.2014 - B 2 K 13.612 -, juris).
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